Pho­to­vol­ta­ik

Ihre Vor­tei­le einer PV-anla­ge

unab­hän­gig­keit

… von Strom­kon­zer­nen und ‑prei­sen. Je mehr der Strom­preis steigt, des­to mehr lohnt sich PV! Ihr Eigen­ver­braucht, senkt Ihre Strom­kos­ten.

lebens­dau­er

… 15 Jah­re Her­stel­ler­ga­ran­tie, sowie 25 Jah­re Leis­tungs­ga­ran­tie (bis 85 %) auf Solar­mo­du­le.

Wert­stei­ge­rung

… durch eine sich selbst finan­zie­ren­de PV-Anla­ge.

0% Mehr­wert-
Steu­er

… im Jahr 2023 gewährt das neue Jah­res­steu­er­ge­setz eine steu­er­li­che Ent­las­tung auf PV-Anla­gen & PV-Spei­cher.

Funk­ti­ons­wei­se

Im Prin­zip funk­tio­niert eine netz­ge­kop­pel­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ganz ein­fach: Wäh­rend Licht auf die Solar­zel­len fällt, erzeu­gen die­se dar­aus Gleich­strom. Die ein­zel­nen Solar­zel­len sind zu grö­ße­ren Solar­mo­du­len ver­schal­tet. Die ein­zel­nen Solar­mo­du­le sind wie­der­um zu einer Solar­flä­che z.B. auf dem Dach zusam­men­ge­schal­tet. Der erzeug­te Gleich­strom wird mit­hil­fe des Wech­sel­rich­ters zu Wech­sel­strom umge­wan­delt. Dank der Umwand­lung kann der Wech­sel­strom direkt ins öffent­li­che oder pri­vat genutz­te Strom­netz ein­ge­speist wer­den. Dadurch kön­nen Strom­kos­ten redu­ziert und gleich­zei­tig ein Bei­trag zur Ener­gie­wen­de geleis­tet wer­den.

0% Mehr­wert­steu­er & Ver­gü­tung

Dank des neu­en Jah­res­steu­er­ge­setz­tes wer­den ab dem 01.01.2023 0% MwSt. auf den Kauf von PV-Anla­gen und PV-Spei­cher fäl­lig. 

Dadurch ist es nicht mehr nötig, die Regel­be­steue­rung zu wäh­len, um die gezahl­te Mehr­wert­steu­er von 19% auf den Anla­gen­kauf erstat­tet zu bekom­men.

Sie kön­nen für Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge nun die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (KUR) ganz ohne Nach­tei­le aus­wäh­len. 

Die Anwen­dung des MwSt.-Satzes ist vom Datum der letz­ten ver­trag­li­chen Leis­tungs­pflicht durch die Fir­ma Pha­sen­werk Inge­nieur­ge­sell­schaft mbH abhän­gig — also von dem Inbe­trieb­nah­me­da­tum. 

 

Das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) regelt die Ein­spei­sung von Strom aus erneu­er­ba­ren Quel­len. Es schafft die Grund­la­ge dafür, dass Strom in das öffent­li­che Netz ein­ge­speist und ver­gü­tet wer­den darf.

Die Höhe der Ver­gü­tung wird grund­sätz­lich zwi­schen drei Arten vom EEG unter­schie­den. Dach­an­la­gen und Frei­flä­chen bis 750 kWp erhal­ten eine fes­te Ver­gü­tung. Grö­ße­re Anla­gen erhal­ten Ihre Ver­gü­tung nach einer Aus­schrei­bung. 

KfW-För­de­rung 442

Es gibt seit ab dem 26.09.2023 eine neue För­de­rung der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW). In einem För­der­topf von 500 Mil­lio­nen Euro kann man eine För­de­rung bean­tra­gen.

 

Es gel­ten folgende Kon­di­tio­nen:

PV-Anla­ge 600€ pro kWp (Maxi­mal 10 kWp)

Ener­gie­spei­cher 250€ pro kWh (Maxi­mal 12 kWh) 

E‑Ladestation 600€ pau­schal

 

Fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen gel­ten für die Bean­tra­gung der För­de­rung:

Der Auf­trag für die PV-Anla­ge, den Ener­gie­spei­cher und die E‑Ladestation wur­de noch nicht erteilt. 

Bestehen­de PV-Anla­gen, Ener­gie­spei­cher und E‑Ladestationen wer­den nicht geför­dert. 

Sie müs­sen der Eigen­tü­mer des Hau­ses sein. Eben­so muss das Haus selbst bewohnt sein. 

Das E‑Auto muss auf eine im Haus­halt leben­de Per­son zuge­las­sen sein und darf kein Hybrid-Fahr­zeug sein, zudem muss es bereits bestellt, gekauft oder min­des­tens 12 Mona­te geleast sein. 

Die Leis­tung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge muss min­des­tens 5 kWp betra­gen. Die Leis­tung des Ener­gie­spei­chers muss min­des­tens 5 kWh betra­gen.

Fol­gen­de Objek­te sind aus­ge­schlos­sen:

Neu­bau­ten vor Ein­zug

Ver­mie­te­te Objek­te

Eigen­tums­woh­nun­gen

Feri­en- und Wochen­end­häu­ser

Elek­tro­au­tos mit Fir­men-Lea­sing

 Die För­de­rung kön­nen Sie auf der offi­zi­el­len Web­site der KfW bean­tra­gen. Der Antrag muss von Ihnen per­sön­lich bean­tragt wer­den.

Bei­spiel

Für die Ver­wirk­li­chung der Ener­gie­wen­de ist die Umstel­lung der Ener­gie­er­zeu­gung nötig. Beson­ders der Ein­satz von erneu­er­ba­ren Ener­gien wirkt sich dop­pelt auf die Ener­gie- und Umwelt­bi­lanz aus. Durch Nut­zung rege­ne­ra­ti­ver Strom­quel­len (wie z.B. Pho­to­vol­ta­ik) wer­den die Emis­sio­nen ver­mie­den, die bei der Strom­pro­duk­ti­on kon­ven­tio­nel­ler Kraft­wer­ke anfal­len. Außer­dem erhöht sich der Ener­gie­nut­zungs­grad, da weni­ger Ver­lust­ener­gie bei der Erzeu­gung der End­ener­gie ent­steht. Dies erhöht die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des jewei­li­gen Sys­tems, da bei Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen die End­ener­gie der Pri­mär­ener­gie ent­spricht und somit die Ver­lus­te beim Über­gang zur Nutz­ener­gie nur vom Wir­kungs­grad des jeweils ver­wen­de­ten Geräts abhän­gig sind.

Rege­ne­ra­ti­ve Ener­gien wie Pho­to­vol­ta­ik kön­nen die Umwand­lungs­ver­lus­te und Emis­sio­nen in Kraft­werks­pro­zes­sen mini­mie­ren bzw. voll­stän­dig eli­mi­nie­ren. Dies bedeu­tet aus tech­ni­scher Sicht, dass die Ener­gie­wen­de einen enor­men Nut­zungs­vor­teil mit sich bringt.

Quel­le: Ener­gie­pfad

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Pha­sen­werk Inge­nieur­ge­sell­schaft mbH

Uns liegt eine soli­de und per­sön­li­che Bera­tung sehr am Her­zen. Wir kon­zen­trie­ren uns auf die Kon­zep­ti­on, Pla­nung und War­tung von anspruchs­vol­len Ener­gie­kon­zep­ten. Dabei bie­ten wir Ihnen das kom­plet­te Leis­tungs­spek­trum

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