Solarspitzengesetz: Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Was ist das Solarspitzengesetz?

Die wachsende Nutzung von Solarenergie bringt neue Herausforderungen mit sich: An sonnigen Tagen wird in Deutschland oft mehr Strom erzeugt, als tatsächlich verbraucht wird – mit der Folge, dass die Strompreise ins Minus fallen. Bisher erhielten Betreiber von Solaranlagen dennoch eine feste Einspeisevergütung, doch das ändert sich nun.
Mit der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), auch bekannt als Solarspitzengesetz, wird dieser Mechanismus angepasst. Im Februar 2025 hat der Bundestag dieses Gesetz beschlossen. Um weiterhin wirtschaftlich von Photovoltaikanlagen zu profitieren, sind intelligente Steuerung, Batteriespeicher und Direktvermarktung notwendig. Lesen Sie hier alles, was Sie dazu wissen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Einspeisebegrenzung: Neue PV-Anlagen dürfen zunächst nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Begrenzung entfällt, sobald ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine Steuerungseinrichtung installiert sind.
- Förderung bei negativen Strompreisen: Bei negativen Strompreisen an der Börse wird die Einspeisung für neue Anlagen ausgesetzt. Dies soll Anreize schaffen, die Stromerzeugung besser zu steuern und Speicherlösungen zu nutzen.
- Direktvermarktungspflicht: Die Grenze, ab der Anlagenbetreiber ihren Strom direkt vermarkten müssen, wird schrittweise von 100 Kilowatt auf 25 Kilowatt gesenkt. Dies betrifft insbesondere kleinere Anlagen und soll deren Marktintegration fördern.
Was das für Sie bedeutet
Sind die Strompreise negativ, weil zu viel Strom ins Netz eingespeist wird, bedeutet das, dass die Bundesregierung die Zahlung der Einspeisevergütung aussetzt. Stattdessen sollen Besitzer einer Photovoltaikanlage den produzierten Strom lieber selbst nutzen oder speichern, zum Beispiel mit einem Stromspeicher.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Förderung bei negativen Strompreisen: Falls der Strompreis negativ wird (weil zu viel Strom im Netz ist), wird die Förderung für neue Solaranlagen später ausgezahlt. Die Stunden werden an die 20-jährige Vergütungsdauer angehängt, damit Betreiber keine finanziellen Nachteile haben. Zudem sollen Photovoltaikanlagen-Betreiber dazu ermutigt werden, ihren Strom erst dann einzuspeisen, wenn er wirklich gebraucht wird.
- Begrenzung der Einspeiseleistung: Neue Anlagen unter 25 kW dürfen nur noch 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen, es sei denn, sie haben eine smarte Steuerung. Wer einen Batteriespeicher nutzt, kann den Strom zwischenspeichern und später verbrauchen, um diese Begrenzung zu umgehen.
- Intelligente Messsysteme (iMSys): Bis Ende 2026 müssen 90 % der neuen Solaranlagen mit smarten Messsystemen ausgestattet sein, um den Stromfluss besser zu steuern.
- Speicherflexibilität: Neue Regeln ermöglichen es, Solarbatterien flexibler zu nutzen, z. B. nicht nur eigenen Solarstrom zu speichern, sondern auch Netzstrom.
- Für bestehende Anlagen gibt es Anreize, freiwillig auf die neuen Regeln umzusteigen, z. B. eine höhere Vergütung. Wer sich nicht an die neuen Steuerungsregeln hält, kann vom Netzbetreiber vom Stromnetz getrennt werden.
Solarspitzengesetz: Warum es notwendig ist
Deutschland will bis 2030 die Solarenergie ausbauen, um die Stromversorgung nachhaltiger zu machen. Damit es dabei nicht zu Problemen im Stromnetz kommt, sind neue Regeln nötig. Besonders an sonnigen Tagen wird oft mehr Solarstrom erzeugt, als sofort verbraucht werden kann. Diese Überbelastung des Stromnetzes, durch unkontrollierte Einspeisung großer Strommengen, erfordert häufig Ausgleichsmaßnahmen und es entstehen zusätzliche Kosten. Um solche Überschüsse zu vermeiden, sollen Batteriespeicher ausgebaut, das Stromnetz digitalisiert und Solaranlagen besser in den Markt integriert werden.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist, das Stromnetz stabil zu halten, Solarstrom wirtschaftlich attraktiv zu machen und die Nutzung erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten.
Interesse bekommen? Jetzt Handeln!
Phasenwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Uns liegt eine solide und persönliche Beratung sehr am Herzen. Wir konzentrieren uns auf die Konzeption, Planung und Wartung von anspruchsvollen Energiekonzepten. Dabei bieten wir Ihnen das komplette Leistungsspektrum
Kontakt
-
Robert-Bosch-Straße 13
Neustadt an der Aisch
91413 - +49 9161 / 8922040
- Info@phasenwerk.de